Die Diskussion über die Einrichtung eines Internet-Cafes muss im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Neubaus und somit im Vorfeld der Anschaffung und der Installation erfolgen. In der Einrichtung gilt die definierte Anforderung des Nutzungsrechtes der PCs. Gerade die aktuellen Hinweise in den Medien über die fragwürdige Nutzung von initiierten Seiten rufen zu einem sorgsamen Umgang mit diesem Thema auf. Auch die noch scheinbar harmlosen Interaktionen im Internet, wie z.B. „Second live“ sind in den letzten Wochen von den Medien mehrfach kritisch hinterfragt worden. Die Stadt Niebüll und die MitarbeiterInnen der Einrichtung sind in der Pflicht, Internetseiten mit jugendgefährdenden Inhalten zu verbieten bzw. zu sperren. Nur eine zeitlich begrenzte Anwendung sollte erlaubt werden. Gleichzeitig kann die Möglichkeit der Nutzung des Sportplatzes für den Bewegungsausgleich sorgen.
Die Planungen für ein zweites Büro für die zukünftige mobile Jugendarbeit kann eine Bereicherung für die Arbeit im Haus der Jugend sein. Die mobile Jugendarbeit wird einer neuen Klientel von Jugendlichen die Möglichkeit geben diese Einrichtung kennen zu lernen. Gleichzeitig kann die Arbeit innerhalb der Einrichtung gesichert werden, wenn in der Arbeitsplatzbeschreibung der mobilen Jugendarbeit auch das Handlungsfeld Haus der Jugend benannt wird. Dann entfallen auch Urlaubs- und Krankheitsbedingte Schließungen. Ein Austausch mit dem/der MitarbeiterIn würde ich mit einer wöchentlichen Besprechung von 60-90 Minuten außerhalb der Öffnungszeiten sichern. So könnte ein Austausch im Format einer Supervision stattfinden.
Grundsätzlich sollte unser Handeln immer von dem Gedanken begleitet sein, dass Kinder und Jugendliche unsere Zukunft sind. Wir sollten alles daran setzen, jungen Menschen Freiräume zu schaffen, in denen sie sich verwirklichen können.